Hilfe bei PMS
AdobeStock/New Africa
Symbolbild

Die Beschwerden kommen schon Tage vor der Periode: Unwohlsein, Bauchkrämpfe, trübe Stimmung. Es gibt einige Tipps gegen das prämenstruelle Syndrom (PMS).

Manche Frauen merken nur ein leichtes Zwicken im Bauch oder ein allgemeines Unwohlsein, wenn die Periode kommt. Dann hilft es oft schon, sich mit der Wärmflasche aufs Sofa zu kuscheln, ein warmes Bad zu nehmen oder ein Wärmepflaster aus der Apotheke aufzukleben. Viele Frauen haben jedoch schon Tage vor der Periode Probleme. Dann spricht man von PMS, dem prämenstruellen Syndrom.

Schwankende Hormone

Brustspannen, leichte Gewichtszunahme, Kopfschmerz, getrübte Stimmung. Manchmal besteht auch Völlegefühl oder ein aufgeblähter Bauch. Die Symptome bei PMS verschwinden meist direkt, wenn die Blutung einsetzt. Wahrscheinlich reagiert der Körper besonders empfindlich auf hormonelle Veränderungen. Stress, zu wenig Schlaf und Bewegung, ungesunde Ernährung, Alkohol und Nikotin können PMS noch verstärken. Kaffee scheint dagegen kein Problem zu sein.

Für Ausgleich sorgen

Wichtig ist erst mal, die Auslöser zu finden. Ein PMS-Tagebuch kann dabei helfen. Das gibt es zum Beispiel zum Download bei www.gesundheitsinformation.de im Bereich PMS. Zudem ist es sinnvoll, den eigenen Lebensstil unter die Lupe zu nehmen. Bekomme ich ausreichend Schlaf und Entspannung? Yoga und autogenes Training können helfen, Stress abzubauen. Bewege ich mich genug? Drei- bis viermal die Woche eine halbe Stunde Ausdauersport sollten es sein.

Vitamine und Fette

Auch wichtig bei PMS: eine ausgewogene Ernährung mit viel Gemüse, Obst und gesunden pflanzlichen Fetten. Mit Salz, Zucker und Alkohol sollte man lieber sparsam umgehen. Manchen Frauen hilft eine Nahrungsergänzung mit Vitamin E, D oder B6, Kalzium und Magnesium. Auch ungesättigte Fettsäuren wie Linolsäure oder Omega-3-Fettsäuren können sich positiv auswirken.

Wann zum Arzt?

Wenn Sie sich im Alltag stark eingeschränkt fühlen, kann auch ein Arztbesuch ratsam sein. Dabei geht es auch darum, Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen wie Depressionen, Schilddrüsenerkrankungen oder Reizdarmsyndrom auszuschließen.

Pflanzliche Helfer

Betroffene Frauen nutzen oft die heilende Wirkung von Entspannungsübungen und Akkupunktur. Aber auch die Natur bietet einige Möglichkeiten, Regelbeschwerden und PMS zu lindern.

Der Extrakt aus Mönchspfeffer (Vitex agnus castus) wirkt regulierend auf bestimmte Sexualhormone und kann so Schmerzen und Spannungsgefühle der Brüste vor den Tagen lindern. Mönchspfeffer-Präparate können außerdem helfen, einen unregelmäßigen Zyklus zu regulieren.
Wird die Periode von Stimmungsschwankungen begleitet, kann Johanniskraut (Hypericum perforatum) helfen. Es beeinflusst die Wirkung von Botenstoffen im Nervensystem. Johanniskraut kann jedoch die Wirkung anderer Medikamente und der Antibaby-Pille beeinträchtigen. In Ihrer Flora-Apotheke beraten wir Sie dazu gerne.

Bei stärkeren Beschwerden kommen auch unterschiedliche Medikamente infrage. Viele sind jedoch nicht zur Behandlung eines PMS zugelassen und sie können Nebenwirkungen hervorrufen.

Antibabypille reguliert

In manchen Fällen kann als medikamentöse Behandlung die Einnahme einer Antibabypille sinnvoll sein, die den Eisprung verhindert und Hormonschwankungen im Rahmen hält. Diese kann auch im sogenannten Langzyklus, das heißt ohne eine Einnahmepause, eingenommen werden. Der Arzt wird entscheiden, welches Präparat sinnvoll ist und ein entsprechendes Rezept ausschreiben.

Mehr Magnesium

Ein Mangel an Magnesium kann das Risiko für PMS erhöhen. Der Mineralstoff wird vorbeugend und zur Behandlung von Regelschmerzen und PMS angewendet. Als Magnesiumcitrat wird er besonders gut vom Körper aufgenommen.

Michael Glock,

Ihr Apotheker

Aktions-Angebote

32% gespart

IBUFLAM

Kindersaft 20mg/ml gegen Fieber u.Schmerz. 1)

Arzneimittel für Kinder bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und Fieber.

PZN 9731722

statt 5,11 2)

100 ML (34,80€ pro 1l)

3,48€

Jetzt bestellen

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

Der Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann teilen Sie ihn doch mit anderen.

Das könnte Sie auch interessieren

Flora-Apotheke

Kontakt

Tel.: 06035/9684457

Fax: 06035/9684458


E-Mail: info@flora-florstadt.de

Internet: https://www.flora-florstadt.de/

Flora-Apotheke

Messeplatz 7

61197 Florstadt

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 bis 19:00 Uhr


Samstag
08:30 bis 13:00 Uhr


10 %

Ihr exklusiver Rabatt

Einfach diese Abbildung auf Ihrem Smartphone vorzeigen oder hier downloaden und 10 % Rabatt auf einen Artikel ab einem Einkauf ab 10,- € bekommen. Gilt nicht für das verschreibungspflichtige Sortiment.

Aktionsartikel, Doppelrabattierungen und Rezeptzuzahlungen sind leider ausgenommen.

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

powered by apovena.de