Medizinisches Cannabis
apo_medizinisches_Cannabis_AdobeStock_92196462
Symbolbild

Durch das neue Cannabisgesetz ist der Konsum unter bestimmten Voraussetzungen nicht länger illegal. Ergeben sich dadurch auch für medizinisches Cannabis Änderungen?

Seit Jahrhunderten werden der Hanfpflanze heilende Eigenschaften nachgesagt. Besonders das in der Hanfpflanze enthaltene psychoaktiv wirkende Tetrahydrocannabinol (THC) soll gegen Schmerzen und psychische Erkrankungen helfen. Deshalb ist es in Deutschland schon länger möglich, sich vom Arzt ein Rezept über medizinisches Cannabis ausstellen zu lassen. Das neue Cannabisgesetz ändert an den dafür notwendigen Voraussetzungen wenig.

Inhalt des neuen Cannabisgesetzes

Nach vielen hitzigen Debatten im Bundestag und Diskussionen in Medien und Bevölkerung ist das neue Cannabisgesetz der Ampelregierung seit dem 1. April in Kraft. Während früher privater Umgang mit Cannabis strafbar war, gelten nun neue Regelungen für den Eigenkonsum:

  • Erwachsene dürfen im öffentlichen Raum 25 g Cannabis zum Eigengebrauch mit sich führen.
  • Zu Hause dürfen Erwachsene bis zu 50 g getrocknete Cannabisblüten besitzen, sowie bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen anbauen.
  • Volljährige dürfen Cannabissamen für den privaten Anbau online bestellen oder aus EU-Mitgliedsstaaten einführen.
  • In eigens gegründeten Cannabis Social Clubs dürfen THC-haltige Hanfpflanzen angebaut werden. Vereinsmitglieder unter 21 Jahren dürfen bis zu 30 g im Monat erhalten, mit maximal 10 Prozent THC-Gehalt, über 21-Jährige bekommen 50 g monatlich.
  • Cannabis darf nicht in Produkten wie Keksen oder anderen Süßigkeiten verarbeitet werden.
  • Für Minderjährige bleiben sowohl Besitz als auch Konsum nach wie vor verboten.
  • Der Konsum von Cannabis ist im Umkreis von 100 Metern bzw. in Sichtweite von Schulen, Kindergärten und -krippen, Spielplätzen, Sportstätten oder Jugendeinrichtungen verboten.
  • In Fußgängerzonen darf erst ab 20 Uhr gekifft werden.
  • Für den Straßenverkehr gibt es noch keine neue Regelung, diese soll in den nächsten Monaten folgen.
  • Weiterhin strafbar bleiben der Handel und die Weitergabe von Cannabis ohne Lizenz.

Änderungen beim medizinischen Cannabis

Schon seit 2017 ist es in Deutschland möglich, Cannabis aus bestimmten medizinischen Gründen zu konsumieren. Die gesetzlichen Auflagen dafür bleiben vom neuen Cannabis-Gesetz weitestgehend unberührt.

Einzige Ausnahme: bisher galt medizinisches Cannabis als Betäubungsmittel (BTM) und konnte daher auch ausschließlich auf einem sogenannten BTM-Rezept (gelbes Rezept) verordnet werden. Nun ist nur noch ein herkömmliches Rezept (rotes oder grünes Rezept) oder ein E-Rezept erforderlich. Ausgenommen ist dabei Nabilon, ein synthetisch hergestelltes Cannabinoid, das vornehmlich bei bestimmten Formen von Übelkeit und Erbrechen verwendet wird, z. B. bei Chemotherapien. Dieses gilt weiterhin als BTM.

Für Arztpraxen und Apotheken entfallen für Cannabis-Rezepte somit die speziellen Archivierungspflichten, die für BTM-Rezepte gelten. Das könnte dazu führen, dass medizinisches Cannabis zukünftig öfter von Ärzten verschrieben wird und es damit mehr Apotheken verkaufen.

Wer kann medizinisches Cannabis erhalten?

Anspruch auf eine Versorgung mit medizinischen Cannabis haben Versicherte mit schweren Erkrankungen, bei denen herkömmliche Medikationen nicht ausreichend Wirkung zeigen oder (noch) nicht möglich sind. Der zuständige Arzt entscheidet, ob und wie der Patient von der Einnahme von Cannabis gesundheitlich profitieren könnte und ob dies eventuelle Nebenwirkungen aufwiegt. Bei Patienten mit diesen Erkrankungen kann Cannabis Beschwerden lindern:

  • Chronische Schmerzerkrankungen
  • Multiple Sklerose
  • Epilepsie
  • Psychische Erkrankungen wie Angststörungen und Depressionen
  • Krebs (auch bei Nebenwirkungen von Chemotherapien)

Um die Kosten für medizinisches Cannabis erstattet zu bekommen, muss vor der Ausstellung eines Rezepts ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse erfolgen. Darin müssen Ärztinnen oder Ärzte genau darlegen, warum sie die Verordnung speziell für diese Patientin oder Patienten für sinnvoll halten. Wechselt Patientin oder Patient das Produkt – beispielsweise von getrockneten Blüten zu einer Fertigarznei – ist ein neuerlicher Antrag erforderlich. Ebenso, wenn man die Krankenkasse wechselt.

Ausnahme: Für die Verordnung von Medizinal-Cannabis in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ist keine Genehmigung erforderlich.

Theoretisch kann auch ein Privatrezept ausgestellt werden, die Kosten für das Medizinal-Cannabis müssen Patientin oder Patient dann selbst tragen. Laut dem Deutschen Hanfverband liegen die Preise derzeit je nach Anbieter und Sorte bei 6 bis 15 Euro pro Gramm getrocknete Blüten.

Darreichungsformen von medizinischem Cannabis

Bei Cannabis denkt man meistens zuerst an Rauchen. Und tatsächlich ist das auch bei medizinischem Cannabis möglich. Man erhält dann die getrockneten Blüten, entweder als ganze Blüten oder bereits zerkleinert als Granulat.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, Medizinal-Cannabis als Mundspray oder in Tropfenform zu konsumieren.

Welche Darreichungsform die geeignete ist, müssen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient individuell gemeinsam entscheiden.

Reisen mit medizinischem Cannabis

Auch wenn Medizinal-Cannabis durch das neue Gesetz in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel gilt – in den meisten anderen Ländern ist das nach wie vor der Fall. Aufgrund der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird somit für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt.

Für Reisen in Länder, die zum Schengener Abkommen gehören, gilt: Eine Bescheinigung der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens muss von der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Diese Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig.

Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle dazu, sich eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen zu lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde zu beglaubigen und bei der Reise mitzuführen. Es ist dringend dazu zu raten, sich genau über die Gesetzeslage im jeweiligen Zielland zu informieren, da teilweise die Mitnahme in jeglicher Form stark eingeschränkt oder generell verboten ist.

Achtung: Ein sogenannter Cannabis-Ausweis, wie ihn verschiedene Anbieter kostenlos oder für einen geringen Preis zusenden, ist kein offizielles Ausweis-Dokument. Er kann allerdings eine sinnvolle Ergänzung zur Kopie des BTM-Rezepts und der Bescheinigung der Ärztin/des Arztes sein, weil man dort alle wichtigen Daten (Dosierung, Sorten, Verschreibungsgrund) übersichtlich eintragen kann.

Unabhängiger Verwandter: CBD

Die Hanfpflanze enthält nicht nur das psychoaktiv wirkende THC, sondern auch andere sogenannte Cannabinoide, die sich gesundheitsfördernd auswirken können. CBD ist sicher das Bekannteste. Viele Anwenderinnen und Anwender berichten, dass sich dadurch ihre Schlafstörungen, Ängste, depressive Verstimmungen oder Schmerzen verbessert haben. CBD macht nicht abhängig und beeinflusst weder Wahrnehmung noch Verhalten. Es ist rezeptfrei in vielen Formen erhältlich, beispielsweise als Öl, Tropfen, in Salben, Sprays oder verarbeitet in Lebensmitteln. Dazu beraten wir Sie gern.

Michael Glock,

Ihr Apotheker
Ihr Apotheker Michael Glock

Aktions-Angebote

BRONCHIPRET Tropfen
34% gespart 34% gespart

BRONCHIPRET

Tropfen 1)

Zur Besserung der Beschwerden bei akuten entzündlichen Bronichalerkrankungen.

PZN 11535804

statt 13,58 2)

50 ML (179,60€ pro 1l)

8,98€

Jetzt bestellen
WICK ZzzQuil Gute Nacht
30% gespart 30% gespart

WICK

ZzzQuil Gute Nacht

Einschlafhilfe mit Melatonin ohne Gewöhnungseffekt. Pflanzenextrakte aus Baldrian, Lavendel und Kamille sowie Vitamin B6.

PZN 16894637

statt 14,99 3)

30 ST

10,48€

Jetzt bestellen
NEO-ANGIN Halstabletten zuckerfrei
31% gespart 31% gespart

NEO-ANGIN

Halstabletten zuckerfrei 1)

Hals- und Rachentherapeutikum zur unterstützenden Behandlung bei Entzündungen der Rachenschleimhaut.

PZN 826616

statt 11,50 2)

24 ST

7,98€

Jetzt bestellen
NASIC Nasenspray
31% gespart 31% gespart

NASIC

Nasenspray 1)

Zur Abschwellung der Nasenschleimhaut bei Schnupfen.

PZN 705309

statt 7,25 2)

10 ML (498,00€ pro 1l)

4,98€

Jetzt bestellen
CETAPHIL Feuchtigkeitscreme
19% gespart 19% gespart

CETAPHIL

Feuchtigkeitscreme

Pflegt chronisch trockene und empfindliche Haut.

PZN 1874014

statt 28,95 3)

456 ML (51,49€ pro 1l)

23,48€

Jetzt bestellen
CETAPHIL Pro Itch Control Repair Sensitive Handcr.
20% gespart 20% gespart

CETAPHIL

Pro Itch Control Repair Sensitive Handcr.

Reichhaltige Handcreme, die die Hautbarriere regeneriert.

PZN 13839359

statt 8,75 3)

50 ML (139,60€ pro 1l)

6,98€

Jetzt bestellen
VIGANTOL 1.000 I.E. Vitamin D3 Tabletten
29% gespart 29% gespart

VIGANTOL

1.000 I.E. Vitamin D3 Tabletten 1)

Zur Vorbeugung bei erkennbarem Risiko einer Vitamin-D-Mangelerkrankung.

PZN 13155690

statt 17,47 2)

200 ST

12,48€

Jetzt bestellen
ZINKOROT 25 mg Tabletten
29% gespart 29% gespart

ZINKOROT

25 mg Tabletten 1)

Zinkpräparat zur Behandlung von Zinkmangelzuständen.

PZN 18082895

statt 19,09 2)

50 ST

13,48€

Jetzt bestellen
B12 ANKERMANN überzogene Tabletten
23% gespart 23% gespart

B12

ANKERMANN überzogene Tabletten 1)

Zur Anwendung bei Vitamin B12-Mangel.

PZN 1502726

statt 46,72 2)

100 ST

35,98€

Jetzt bestellen
MUCOSOLVAN Kindersaft 30 mg/5 ml
30% gespart 30% gespart

MUCOSOLVAN

Kindersaft 30 mg/5 ml 1)

Befreit die Bronchien und erleichtert das Abhusten. Mit leckerem Waldbeergeschmack. Ohne Zucker, Alkohol und Farbstoffe.

PZN 2807988

statt 9,97 2)

100 ML (69,80€ pro 1l)

6,98€

Jetzt bestellen
KYTTA Schmerzsalbe
29% gespart 29% gespart

KYTTA

Schmerzsalbe 1)

Zur äußerlichen Behandlung von Schmerzen und Schwellungen. Für Kinder ab 8 Jahren und Erwachsene.

PZN 10832865

statt 29,40 2)

150 G (139,87€ pro 1kg)

20,98€

Jetzt bestellen
HYLO-VISION SafeDrop Gel Augentropfen
23% gespart 23% gespart

HYLO-VISION

SafeDrop Gel Augentropfen

Zur intensiven Befeuchtung der Augenoberfläche bei Trockenheitsgefühl der Augen.

PZN 10642811

statt 15,50 3)

10 ML (1198,00€ pro 1l)

11,98€

Jetzt bestellen
MUNDSPRAY
32% gespart 32% gespart

MUNDSPRAY

Zur schnellen Mundpflege für zwischendurch. Mit antiviralen Eigenschaften.

PZN 3093717

statt 8,79 3)

20 ML (299,00€ pro 1l)

5,98€

Jetzt bestellen
H&S Kinder Erkältungstee Filterbeutel
33% gespart 33% gespart

H&S

Kinder Erkältungstee Filterbeutel

Pflanzliches Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten. Für Kinder ab 4 Jahren geeignet.

PZN 18437915

statt 5,95 3)

20X1.5 G (199,00€ pro 1kg)

3,98€

Jetzt bestellen
THOMAPYRIN CLASSIC Schmerztabletten
32% gespart 32% gespart

THOMAPYRIN

CLASSIC Schmerztabletten 1)

Bei akuten leichten bis mäßig starken Schmerzen.

PZN 3046735

statt 8,82 2)

20 ST

5,98€

Jetzt bestellen
IBU-LYSIN-ratiopharm 400 mg Filmtabletten
32% gespart 32% gespart

IBU-LYSIN-ratiopharm

400 mg Filmtabletten 1)

Ein schmerzstillendes und fiebersenkendes Arzneimittel.

PZN 16197878

statt 10,98 2)

20 ST

7,48€

Jetzt bestellen
TRANSPULMIN Baby Balsam mild
30% gespart 30% gespart

TRANSPULMIN

Baby Balsam mild

Wenn den Kleinsten eine Erkältung droht. Der beim Einmassieren entstehende wohltuende Duft der ätherischen Öle läßt ihr Kind entspannt und ruhig atmen. Der Pflegebalsam fühlt sich angenehm an auf der Haut und zieht gut ein. Das Einreiben wird für Babys ab 3 Monaten empfohlen.

PZN 1167593

statt 9,97 3)

40 ML (174,50€ pro 1l)

6,98€

Jetzt bestellen
DOPPELHERZ Augen Sehkraft+Schutz system Kapseln
22% gespart 22% gespart

DOPPELHERZ

Augen Sehkraft+Schutz system Kapseln

AUGEN SEHKRAFT+SCHUTZ von Doppelherz system enthält eine Kombination aus Nährstoffen, die zum Erhalt der normalen Sehkraft und zum Zellschutz beitragen.

PZN 4260465

statt 17,95 3)

60 ST

13,98€

Jetzt bestellen

Der Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann teilen Sie ihn doch mit anderen.

Logo der Flora-Apotheke

Kontakt

Tel.: 06035/9684457

Fax: 06035/9684458

E-Mail: info@flora-florstadt.de

Internet: https://www.flora-florstadt.de/

Flora-Apotheke

Messeplatz 7

61197 Florstadt

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 bis 19:00 Uhr

Samstag
08:30 bis 13:00 Uhr

10 %

Ihr exklusiver Rabatt

Einfach diese Abbildung auf Ihrem Smartphone vorzeigen oder hier downloaden und 10 % Rabatt auf einen Artikel ab einem Einkauf ab 10,- € bekommen. Gilt nicht für das verschreibungspflichtige Sortiment.

Aktionsartikel, Doppelrabattierungen und Rezeptzuzahlungen sind leider ausgenommen.

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.

  1. 1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
  2. 2 Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
  3. 3 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

powered by apovena.de